Beitragsübersicht
SV 1916 Beuna e.V.

Beitragsordnung
aktueller Stand: März 2021
§ 1 Aufnahmegebühr
1. Die Aufnahmegebühr beträgt für jedes
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einmalig |
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Aktive Mitglieder über 18 Jahre |
10,00 € |
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Studenten und Auszubildende |
5,00 € |
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Kinder, Schüler und Rentner |
2,50 € |
2. Die Aufnahmegebühr ist mit Abgabe des Mitgliedsantrages fällig
§ 2 Mitgliedsbeitrag
1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
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pro Monat |
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Aktive Mitglieder über 18 Jahre |
10,00 € |
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Kinder und Schüler unter 18 Jahre |
6,00 € |
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Studenten und Auszubildende |
6,00 € |
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Rentner |
6,00 € |
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Passive Mitglieder über 18 Jahre |
5,00 € |
Aktive Mitglieder ohne Berufstätigkeit können an den jeweiligen
Abteilungsleiter einen Antrag auf geminderten Beitrag stellen.
Über diesen Beitrag entscheidet der Vorstand.
2. Über eine ruhende und eine Zweit-Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag
an den Vorstand, durch den Vorstand entschieden.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise fällig und ist bis zum 15. des ersten
Monats im Quartal zu entrichten.
§ 3 Beitragspflicht
1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder
2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat, in dem der Mitgliedsantrag gestellt wurde.
3. Die Beitragspflicht endet mit dem Jahresschluss bei
• ordnungsgemäßer Kündigung
• einen satzungsgemäßen verkündeten Vereinsausschluss
• Tod eines Mitglieds
§ 4 Umlagen
Umlagen und sonstige Kosten werden zurzeit nicht erhoben.
§ 5 Inkrafttreten
1. Die Beitragsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung tritt am 01.07.2020 in Kraft und wird durch Aushang in der
Sporthalle allen Mitgliedern bekanntgegeben.
Der Mitgliedsbeitrag kann monatlich, halbjährlich oder jährlich auf das Vereinskonto des SV 1916 Beuna e.V. überwiesen werden. Die Überweisung per monatlichen Dauerauftrag ist ebenfalls möglich.
Bankverbindung:
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